Firmen rechtsschutz
15.12.2011 14:37
Im unmittelbaren Umfeld von Selbständigen, Freiberuflern oder gesamten Unternehmen kommt es immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Grundsätzlich trägt jeder Geschäftsführer die Verantwortung für sich selbst und auch für das Handeln seiner Mitarbeiter. Hierzu zählt unter anderem die Einhaltung von Terminen und Vorschriften, aber auch die korrekte Einhaltung von Dienstleistungen aus Angeboten.
Außerdem kann es zu Unstimmigkeiten aufgrund einer ungerechtfertigten Steuernachforderung kommen oder zu Auseinandersetzungen mit den eigenen Mitarbeitern, beispielsweise wegen der Überstundenvergütung, dem Urlaubsanspruch, einer Kündigung oder einem Verdienstausfall. Nicht selten ist in diesen Fällen eine außergerichtliche Klärung durch einen Rechtsanwalt oder sogar eine Klage vor Gericht erforderlich.
Mit einer Firmenrechtsschutzversicherung hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, gegen ungerechtfertigte Ansprüche entweder außergerichtlich oder gerichtlich vorzugehen. Auch übernimmt die Versicherung alle anfallenden Kosten und der Versicherte geht kein finanzielles Risiko ein.
Grundlage der Versicherungsprämien bilden zum einen das zu versichernde Risiko, aber auch der Jahresbruttolohn oder die Anzahl der Mitarbeiter, wobei dies von Versicherung zu Versicherung variieren kann. Auch hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, dass er seinen monatlichen Beitrag senkt, wenn er eine Selbstbeteiligung mit der Versicherungsgesellschaft vereinbart. Ebenso können die Versicherungsbeiträge bei der Steuer berücksichtigt werden.
Prinzipiell ist ein entsprechender Versicherungsvergleich vor dem Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung zwingend erforderlich, wobei nicht nur der Prämienbeitrag ausschlaggebend sein sollte. Das Internet verfügt über zahlreiche kostenlose Vergleichsportale und Tarifrechner, welche innerhalb weniger Sekunden bis zu 50 verschiedene Angebote gleichzeitig miteinander vergleichen und dem Interessenten übersichtlich darstellen.